Bürgergemeinde Landquart
Unterdorfstrasse 8
7206 Igis
Telefon 081 322 96 86
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Büroöffnungszeiten: Donnerstag 16.00 - 18.00
Das Nutzungsvermögen, gemäss Kant. Gemeindegesetz, besteht aus Alpen, Allmende, Wald, Gemeindelösern, Gemeinatzungsrecht, Beholzungs- und Weiderechten.
In der Gemeinde Landquart sind alle zum Nutzungsvermögen gehörenden Grundstücke im Eigentum der Bürgergemeinde Landquart, siehe auch (Vereinbarung Bodenausscheidung vom 16.02.1982).
Der politischen Gemeinde steht das Recht der Nutzung zu.
Das Amt für Gemeinden Graubünden beschreibt in der Praxisfestlegung Nr. 1 zum Gemeindegesetz "Nutzungsvermögen / Bodenerlöskonto" wie das Nutzungsvermögen entstanden ist und wie es angewendet werden soll.
Auszug Gemeindegesetz des Kantons Graubünden mit den Gesetzesartikel die die Bürgergemeinden betreffen.