Was muss ich erfüllen, um Landquarterin/Landquarter zu werden? 

SchweizerInnen/BündnerInnen

Wohnsitzerfordernis

Kanton
5 Jahre, wovon 2 ununterbrochen vor Gesuchseinreichung.

Landquart
5 Jahre, wovon 2 ununterbrochen vor Gesuchseinreichung. 

Eignung/Voraussetzungen

 

  • Integriert in die kantonale und kommunale Gemeinschaft.
  • Vertraut mit den kantonalen und kommunalen Lebensgewohnheiten und Verhältnissen, sowie
    einer Kantonssprache.
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung (keine Strafregistereinträge, keine Pfändungs- und Konkursverlustscheine in den letzten 5 Jahren).
  • Nichtgefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz.
  • Gesicherte Existenzgrundlage (keine Fürsorgeabhängigkeit, keine Suchtkrankheiten).
  • Vorhandene Schulden (Kleinkredite, Leasingverträge) dürfen das Vierfache des monatlichen Bruttoeinkommens nicht übersteigen.