Was muss ich erfüllen, um Landquarterin/Landquarter zu werden?

AusländerInnen

Wohnsitzerfordernis

Bund

Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)
10 Jahre, wovon 3 in den letzten 5 Jahren

Kanton
5 Jahre, wovon 2 in den letzten 5 Jahren

Landquart 
5 Jahre, wovon mind. 2 ununterbrochen vor Gesuchseinreichung

Eignung/Voraussetzungen

  • Integriert in die kantonale und kommunale Gemeinschaft.
  • Pflege von sozialen Beziehungen bzw. Kontakte zur einheimischen Bevölkerung.
  • Vertraut mit den kantonalen und kommunalen Lebensgewohnheiten und Verhältnissen, sowie einer Kantonssprache.
  • Grundlagenkentnisse über  die politische und gesellschaftliche Ordnung. Akzeptanz der  Bündner Kultur, genügend Kenntnisse einer Kantonssprache zur Verständigung mit den Behörden und der einheimischen Bevölkerung.
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung (keine Strafregistereinträge, keine Pfändungs- und Konkursverlustscheine in den letzten 5 Jahren).
  • Nichtgefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz.
  • Keine Verbindungen zu Terrororganisationen und organisierten Verbrechen, keine Mitgliedschaft in verbotenen Organisationen.
  • Gesicherte Existenzgrundlage - keine Fürsorgeabhängigkeit, (sofern in den letzten 10 Jahren öffentliche Unterstützungsleistungen bezogen wurden, müssen diese zurückbezahlt sein!).
  • Vorhandene Schulden (Kleinkredite, Leasingverträge) dürfen das vierfache des monatlichen Bruttoeinkommens nicht übersteigen.
  • Keine Suchtkrankheiten, keine Arbeitslosigkeit, kein hängiges IV-Verfahren.